Bisherige polizeiliche Ermittlungen im Mordfall Tristan

In der Anfangsphase waren etwa 100 bis 150 Kriminalbeamte an den Ermittlungen beteiligt. Am Tatort, dem Liederbachtunnel in Frankfurt-Höchst, wurde zur Spurensuche der Bach ausgepumpt. Es wurden Spürhunde, Metalldetektoren und Sonden eingesetzt. Leider brachte diese aufwändige Aktion kein Ergebnis.

Die Polizei ermittelte in Tristans Umfeld, in Frankfurter Vororten, in ganz Deutschland nach auffälligen Patienten aus Psychiatrien und ehemaligen JVA-Insassen, nach Kriegsverbrechern aus dem ehemaligen Jugoslawien, bei der Fremdenlegion in Frankreich sowie in weiteren europäischen Ländern, Nordamerika und Asien.

Zusammenhänge mit anderen aufgeklärten Mordfällen wurden erfolglos überprüft. Unter anderem wurden Verbindungen zu den Fällen des „Kannibalen von Rotenburg“, Johanna Bohnacker und Tobias Dreher ausgeschlossen. Um weltweit Mordfälle mit einem ähnlichen Verletzungsbild zu vergleichen, hat die Polizei unter anderem mit Experten des FBI aus Virginia, USA sowie mit Fahndern von Europol zusammengearbeitet. Bis heute ist weltweit kein Fall mit einem ähnlichen Verletzungsbild wie dem von Tristan bekannt.
Ermittlungen am Tatort Liederbachtunnel
Polizeiliche Ermittlungen 1998 am Tatort. (© PP Frankfurt)

Die wichtigste Spur: Ein Fingerabdruck

Die bis heute wichtigste Spur im Mordfall Tristan: Das Fragment eines Daumenabdrucks, den der Täter mit Tristans Blut auf dessen Deutschbuch hinterlassen hat. Der Fingerabdruck musste erst digital aufbereitet werden, damit der verglichen werden kann. Ein Datenbank-Abgleich mit Fingerabdrücken aus über 70 Ländern führte zu keinem Ergebnis.

2002 erfolgte eine Reihenuntersuchung mit einem in Deutschland nie zuvor dagewesenem Aufwand. Über 14.000 Männer aus unterschiedlichen Frankfurter Stadtteilen nahmen freiwillig teil. Auch die 54 „Verweigerer“, die ihren Fingerabdruck nicht abgeben wollten sowie über 800 Männer, die nach 1998 aus der Gegend weggezogen waren, wurden überprüft.

Neben dem Fingerabdruck existiert auch eine DNA-Spur. Diese ist jedoch gentechnisch nur bedingt auswertbar, da zu wenige DNA-Systemmerkmale für einen genetischen Reihentest vorhanden sind.
Über 14000 Männer gaben ihren Fingerabdruck ab
2002 gaben über 14.000 Männer ihren Fingerabdruck freiwillig ab. (Symbolbild) (© iStock / Prathaan)
Tristans Deutschbuch, das am Tatort gefunden wurde. Der Täter hinterließ darauf einen Daumenabdruck mit Tristans Blut. (© SPIEGEL TV)

Phantombild des "Zopfmanns"

Ab 2006 wurden alle Aktenordner noch einmal Seite für Seite durchgearbeitet. Dabei fielen erstmals Parallelen zwischen verschiedenen Zeugenaussagen auf. Mehrere Zeugen wollen an unterschiedlichen Orten und zu unterschiedlichen Zeitpunkten einen Mann mit Zopf und Narbe an der Oberlippe (“Hasenscharte“) beobachtet haben. Die Polizei erstellt ein Phantombild und fahndet damit im Fernsehen, unter anderem bei Aktenzeichen XY und Spiegel TV. Zahlreiche weitere Zeugen melden sich, die den Mann gesehen haben wollen. Männer, die dem Phantombild ähneln, werden überprüft – bislang ohne Ergebnis.

Nicht selten wurden die Ermittler durch Datenschutzbarrieren ausgebremst. So konnten Patienten, die aufgrund einer Hasenscharte in Kliniken registriert sind, aufgrund ihrer Persönlichkeitsrechte nicht von der Polizei überprüft werden.
Im Lauf der Jahre kamen zahlreiche Spekulation auf. Unter anderem war – in Zusammenhang mit Tristans Ermordung – von Drogengeschäften rund um den Bahnhof Höchst sowie von Kinderprostitution auf Bahnhofstoiletten die Rede. Jedoch gibt es keine Beweise für derartige Zusammenhänge.

Bis heute hat die Polizei über 23.000 Hinweise abgearbeitet. Der Fall umfasst mittlerweile etwa 400 Aktenordner. Sollten neue Hinweise eingehen, wird die Polizei diesen nachgehen. Der Fall wird nicht zu den Akten gelegt, denn: Mord verjährt nicht.
Das Phantombild des Tatverdächtigen
Phantombild des mutmaßlichen Täters. (© PP Frankfurt)
Anmerkung zum Text auf dieser Seite:
Im Mordfall Tristan Brübach ermittelt die Kriminalpolizei seit 1998. Bei den hier aufgeführten Ermittlungstätigkeiten handelt es sich um eine kleine Auswahl von einzelnen Beispielen, die der Presse und Öffentlichkeit bekannt gegeben wurden. Selbstverständlich fanden darüber hinaus zahlreiche weitere, umfangreiche Ermittlungen statt. Die in diesem Text genannten Beispiele erheben daher keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.
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